Montag, 14. Dezember 2015
Die Lohnverhandlungen beginnen.
Nachdem die Belegschaft des Kulturwerkes vier Vertreter*innen aus den Abteilungen Atelierbüro, Bildhauerwerksatt, Druckwerkstatt und Büro für Kunst im öffentlichen Raum gewählt hat, sind die Mitarbeiter*innen aller Standorte des Kulturwerkes in der Tarifkommission vertreten.

Ein erster Verhandlungstermin mit den Mitarbeitervertreter*innen, der Geschäftsführung des Kulturwerkes und dem verdi Landesfachbereichsleiter Medien, Kunst und Industrie, Andreas Köhn fand am 8. Dezember 2015 statt.




Sonntag, 22. November 2015
Zitty 28 2015




16. Oktober 15

Die Belegschaft des Kulturwerks fordert das Land Berlin auf, die Zuwendung für die Gehälter der Kulturwerk GmbH für den Doppelhaushalt 2016/2017 um 240.000 Euro pro Jahr aufzustocken. Ein gerechter Tariflohn für Kulturarbeit fehle. Eine Tarifkommission wird gegründet, um einen Tarifvertrag abzuschließen. Das Kulturwerk des bbk berlin erbringt für das Land seit 1975 die infrastrukturelle Förderung der professionellen Bildenden Kunst. In seinen Werkstätten und Büros arbeiten 25 feste und 9 freie Beschäftigte.




Die Belegschaft des Kulturwerks fordert das Land Berlin und die für die Kultur Verantwortlichen auf, die Zuwendung für die Gehälter der Kulturwerk GmbH für den Doppelhaushalt 2016/2017 um 240.000 Euro pro Jahr aufzustocken. Mit Unterstützung der Gewerkschaft verdi wird sie in den kommenden Wochen eine Tarifkommission gründen, um einen Tarifvertrag abzuschließen und gerechte Löhne nötigenfalls im Arbeitskampf durchzusetzen.

Das Kulturwerk des bbk berlin erbringt für das Land Berlin seit 1975 die infrastrukturelle Förderung der professionellen Bildenden Kunst. In seinen international einzigartigen Werkstätten und Büros arbeiten 25 feste und 9 freie Mitarbeiter/innen.
Das Kulturwerk sind die Bildhauerwerkstätten im Wedding mit jährlich etwa 400 Nutzer/innen, die Druck- und die Medienwerkstatt in Kreuzberg, die von 5000 Künstler/innen pro Jahr genutzt werden, das Atelierbüro, das 876 geförderte, mietpreis- und belegungsgebundene Ateliers und Atelierwohnungen in Berlin ausschreibt und das Büro für Kunst im öffentlichen Raum, das Verfahren für Kunst im öffentlichen Raum anregt, durchsetzt und begleitet (im letzten Jahr mit einem Finanzvolumen von über 3 Mio €).
Etwa 35 Prozent der Nutzer/innen sind internationale Künstler/innen.

Die Belegschaft des Kulturwerks trägt damit wesentlich zur künstlerischen und kulturellen Ausstrahlung der Stadt Berlin bei. Entgegen ihrer besonderen fachlichen Qualifikation liegen ihre Gehälter seit Jahren deutlich unter denen des öffentlichen Dienstes! Die Unterbezahlung allein für die 25 Festangestellten beträgt derzeit jährlich circa 240.000 Euro Unterschreitung der Tarife des öffentlichen Dienstes.
Die Geschäftsführung des Kulturwerks hat ihre Mitarbeiter/innen darüber informiert, dass die geforderte Gehaltsangleichung an den öffentlichen Dienst von der Senatskanzlei für Kulturelle Angelegenheiten ohne Begründung zurückgewiesen wurde. Über diese damit fortdauernde Benachteiligung ist die Belegschaft des Kulturwerks aufgebracht.

Dazu die Sprecherin der Belegschaft, Britta Schubert: „Wenn das offizielle Berlin seine Stadtkultur und das künstlerische Schaffen in der Stadt zu einem wichtigen Aushängeschild erhebt, dann muss die Kulturarbeit, wie sie von vielen Freien Trägern geleistet wird, auch angemessen honoriert werden. Dazu darf es keine Zweiklassengesellschaft zwischen dem regulären öffentlichen Dienst und den Beschäftigten der Freien Träger in der öffentlichen Kulturarbeit geben.“

Die Mitarbeiter/innen

Kontakt:
Martin Schönfeld
Tel. 030/23089930
E-Mail: Kioer@bbk-kulturwerk.de








Kulturwerk des bbk berlin - DIE BELEGSCHAFT, Köthener Straße 44, 10963 Berlin


An den
Staatssekretär für Kulturelle Angelegenheiten
Herrn Tim Renner
Senatskanzlei Kulturelle Angelegenheiten
Brunnenstraße 188/190
10119 Berlin


Berlin, den 25. September 2015

nachrichtlich zur Kenntnis: Kulturausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses


Betreff: ausstehender Tariflohn in der Kulturarbeit Freier Träger


Sehr geehrter Herr Kulturstaatssekretär Renner!

Wir danken Ihnen für Ihre Antwort vom 10. September 2015 und freuen uns sehr, dass unser Anliegen Ihre Unterstützung findet.
Wie wir in unserem Schreiben vom 21. Juli 2015 erläutert haben, beträgt die notwendige Differenz für eine Gehaltsangleichung an den aktuellen Tariflohn derzeit jährlich 240.000 Euro. Damit würde den Mitarbeiter/innen im Kulturwerk nicht nur ein an die Tarife im öffentlichen Dienst angepasstes, sondern überhaupt ein würdiges, ihrer Tätigkeit angemessenes Gehalt gewährt. Die von Ihnen angesprochenen 1 Prozent entsprechen leider nicht dieser Summe und sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
Die Verantwortung für unsere Lohnsituation weisen Sie unserem Arbeitgeber zu. Sie erwecken den Eindruck, dass das Kulturwerk des bbk berlin GmbH einen erheblichen finanziellen Gestaltungsspielraum habe, den es geradezu willkürlich für zusätzliche Leistungen für Künstlerinnen und Künstler genutzt habe, anstatt seine Mitarbeiter/innen so zu bezahlen, wie im öffentlichen Dienst üblich.
Als Arbeiter/innen für die Kunst und Kultur wollen wir unsere Arbeitsbedingungen nicht gegen die Interessen der Künstler/innen ausspielen lassen. Das wäre ungerecht und würde nur einen betriebsinternen Kannibalismus befördern. Wir setzen voraus, dass auch Sie das nicht wollen. Wie das Land Berlin darauf achtet, dass die beauftragten Postzusteller einen Mindestlohn erhalten, sollte es auch im Interesse des Landes Berlin sein, seine eigenen Leistungen der Kunstförderung, die wir für das Land Berlin und die in Berlin lebenden Künstler/innen erbringen, mittels der notwendigen Zuwendungserhöhung tariflich angemessen bezahlt werden. Deshalb erneuern wir hiermit unseren Appell an Sie:
Sichern Sie in der öffentlichen Kulturarbeit des Landes Berlin eine gerechte und dem Tariflohn entsprechende Bezahlung!

Mit freundlichen Grüßen

Die Belegschaft des Kulturwerks




Der Staatssekretär für
Kulturelle Angelegenheiten
Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten
Brunnenstraße 188/190. 10119 Berlin

An die Belegschaft
Kulturwerk des Berufsverbandes
Bildender Künstler Berlins GmbH
Köthener Str. 44
10963 Berlin

Ihr Schreiben vom 21.07.2015

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Schreiben, in dem Sie Ihre Gehaltssituation schildern und Lohngerechtigkeit anmahnen, habe ich erhalten und kann Ihre Forderung nachvollziehen. Auch wenn die Kulturwerk GmbH seinerzeit von der Sparpolitik des Landes Berlin zur Konsolidierung des öffentlichen Haushalts ausgenommen war, gibt es sicherlich bei Ihnen und anderen nicht-tariflich gebundenen Trägern nicht zu leugnenden Nachholbedarf. Ein Grund, warum wir uns im Doppelhaushalt 2016/2017 für eine
Erhöhung der jeweiligen Zuwendung um 1 % einsetzen. Für die Kulturwerk GmbH bedeutet dies einen Zuwachs von 12.81 2 € / 25.752 €.
Dies ist ein erster Schritt, der die historisch qewachsenen Gehaltsstrukturen des
Kulturwerks sicherlich bei weitem nicht an den öffentlichen Dienst anpassen kann. Dies ist auch nicht zwangsläufig erforderlich, es ist jedem privatrechtlieh organisierten Zuwendungsempfänger ohne tarifliche Bindungen selbst überlassen, welche Gehaltsstrukturen er für vertretbar hält, um die gesetzten Ziele zu erreichen. Die Kulturwerk GmbH hat im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel in den
vergangenen Jahren ihren Gestaltungsspielraum dahingehend gewählt, in dem sie neue Geschäftsfelder (Medienwerkstatt, kulturelle Kinder- und Juqendblldunq, Erweiterung Keramikwerkstatt, Pilotprojekt Büro für Künstlerberatung) für die bildenden Künstlerinnen und Künstler erschlossen und wenig Gehaltsanpassungen
vorgenommen hat.

Mittel, die über die 1%-Aufwüchse hinausgehen sind in diesem Haushaltsentwurf für die Kulturwerk GmbH nicht vorgesehen, den allerdings das Parlament noch diskutieren und verabschieden muss.

Mit freundlichen Grüßen
Tim Renner




Kulturwerk des bbk berlin - DIE BELEGSCHAFT, Köthener Straße 44, 10963 Berlin

An den
Staatssekretär für Kulturelle Angelegenheiten
Herrn Tim Renner
Senatskanzlei Kulturelle Angelegenheiten
Brunnenstraße 188/190
10119 Berlin

Berlin, den 21. Juli 2015
Betreff: Gehaltsanpassung an Gehaltsstrukturen im öffentlichen Dienst

Sehr geehrter Herr Kulturstaatssekretär,
die Geschäftsführung des Kulturwerks hat ihre Mitarbeiter/innen kürzlich darüber informiert, dass sie sich im Interesse der Belegschaft gegenüber der Senatskanzlei Kulturelle Angelegenheiten für eine Gehaltsangleichung an den öffentlichen Dienst mit der Aufstellung eines Mehrbedarfs im Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2016/17 eingesetzt hat. Das Streben nach einer leistungsgerechten Gehaltsstruktur wurde jedoch von Ihrer Verwaltung dem Kulturwerk und dessen Mitarbeiter/innen verwehrt. Diese Nachricht hat die Belegschaft
des Kulturwerks außerordentlich enttäuscht und tief getroffen. Sie muss von der Belegschaft als eine Geringschätzung und Zurücksetzung der wichtigen Kulturarbeit der Kolleg/innen angesehen werden.
Die Mitarbeiter/innen des Kulturwerks erbringen mit ihren besonderen fachlichen
Qualifikationen in Deutschlandweit einzigartigen Werkstätten und Einrichtungen eine wesentliche Leistung für die öffentliche Kulturarbeit der Stadt Berlin und vor allem für die Förderung der professionellen Bildenden Kunst. Dennoch unterschreiten ihre Gehälter die
des öffentlichen Dienstes deutlich! Und das seit Jahrzehnten: Die Werte der Unterbezahlungen von monatlich brutto 1.259 Euro für einen Abteilungsleiter (seit 1998) oder von 1.182 Euro monatlich brutto für einen Mitarbeiter (seit 2001) belegen diese Diskrepanz zum öffentlichen Dienst eindrucksvoll - erschütternd, wie wir meinen.
Deshalb wenden wir uns heute als Belegschaft des Kulturwerks an Sie, mit der Bitte, sich
dafür einzusetzen, die Gehälter der Mitarbeiter/innen des Kulturwerks an die
Gehaltsstrukturen des öffentlichen Dienstes anzupassen und somit der Belegschaft die
notwendige und angemessene Achtung entgegen zu bringen. Auch das fachlich hoch
qualifizierte Personal der Druckwerkstatt, der Bildhauerwerkstatt, des Atelierbüros, des
Büros für Kunst im öffentlichen Raum und der Geschäftsstelle - insgesamt 23 Kolleginnen
und Kollegen - muss von seiner Arbeit angemessen leben können und kann nicht gegenüber dem öffentlichen Dienst zurückgestuft sein.
Wenn das offizielle Berlin seine Stadtkultur und das künstlerische Schaffen in der Stadt zu einem wichtigen Aushängeschild erhebt, dann muss die Kulturarbeit, wie sie von vielen Freien Trägern geleistet wird, auch angemessen honoriert werden. Dazu darf es keine Zweiklassengesellschaft zwischen dem regulären öffentlichen Dienst und den Beschäftigten der Freien Träger in der öffentlichen Kulturarbeit geben.
Denn auch die Kolleg/innen in den Freien Trägern leisten einen wesentlichen Beitrag für die Kulturarbeit in Berlin und für die
Öffentlichkeit insgesamt. Deshalb forden wir Sie auf, endlich die notwendige
Lohngerechtigkeit in der Kulturarbeit im Land Berlin herzustellen

Die Belegschaft




Montag, 5. Oktober 2015
Redaktion: Britta Schubert
Design: Sandra Becker

Tariflohn für Kulturarbeit!
kw_betriebsrat@posteo.de

Tariflohngruppe
c/o Kulturwerk des bbk berlins GmbH
Büro für Kunst im öffentlichen Raum
Köthener Straße 44
10963 Berlin

Tel.: +49.30.230899-30
www.bbk-kulturwerk.de