Kulturwerk des bbk berlin - DIE BELEGSCHAFT, Köthener Straße 44, 10963 Berlin

An den
Staatssekretär für Kulturelle Angelegenheiten
Herrn Tim Renner
Senatskanzlei Kulturelle Angelegenheiten
Brunnenstraße 188/190
10119 Berlin

Berlin, den 21. Juli 2015
Betreff: Gehaltsanpassung an Gehaltsstrukturen im öffentlichen Dienst

Sehr geehrter Herr Kulturstaatssekretär,
die Geschäftsführung des Kulturwerks hat ihre Mitarbeiter/innen kürzlich darüber informiert, dass sie sich im Interesse der Belegschaft gegenüber der Senatskanzlei Kulturelle Angelegenheiten für eine Gehaltsangleichung an den öffentlichen Dienst mit der Aufstellung eines Mehrbedarfs im Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2016/17 eingesetzt hat. Das Streben nach einer leistungsgerechten Gehaltsstruktur wurde jedoch von Ihrer Verwaltung dem Kulturwerk und dessen Mitarbeiter/innen verwehrt. Diese Nachricht hat die Belegschaft
des Kulturwerks außerordentlich enttäuscht und tief getroffen. Sie muss von der Belegschaft als eine Geringschätzung und Zurücksetzung der wichtigen Kulturarbeit der Kolleg/innen angesehen werden.
Die Mitarbeiter/innen des Kulturwerks erbringen mit ihren besonderen fachlichen
Qualifikationen in Deutschlandweit einzigartigen Werkstätten und Einrichtungen eine wesentliche Leistung für die öffentliche Kulturarbeit der Stadt Berlin und vor allem für die Förderung der professionellen Bildenden Kunst. Dennoch unterschreiten ihre Gehälter die
des öffentlichen Dienstes deutlich! Und das seit Jahrzehnten: Die Werte der Unterbezahlungen von monatlich brutto 1.259 Euro für einen Abteilungsleiter (seit 1998) oder von 1.182 Euro monatlich brutto für einen Mitarbeiter (seit 2001) belegen diese Diskrepanz zum öffentlichen Dienst eindrucksvoll - erschütternd, wie wir meinen.
Deshalb wenden wir uns heute als Belegschaft des Kulturwerks an Sie, mit der Bitte, sich
dafür einzusetzen, die Gehälter der Mitarbeiter/innen des Kulturwerks an die
Gehaltsstrukturen des öffentlichen Dienstes anzupassen und somit der Belegschaft die
notwendige und angemessene Achtung entgegen zu bringen. Auch das fachlich hoch
qualifizierte Personal der Druckwerkstatt, der Bildhauerwerkstatt, des Atelierbüros, des
Büros für Kunst im öffentlichen Raum und der Geschäftsstelle - insgesamt 23 Kolleginnen
und Kollegen - muss von seiner Arbeit angemessen leben können und kann nicht gegenüber dem öffentlichen Dienst zurückgestuft sein.
Wenn das offizielle Berlin seine Stadtkultur und das künstlerische Schaffen in der Stadt zu einem wichtigen Aushängeschild erhebt, dann muss die Kulturarbeit, wie sie von vielen Freien Trägern geleistet wird, auch angemessen honoriert werden. Dazu darf es keine Zweiklassengesellschaft zwischen dem regulären öffentlichen Dienst und den Beschäftigten der Freien Träger in der öffentlichen Kulturarbeit geben.
Denn auch die Kolleg/innen in den Freien Trägern leisten einen wesentlichen Beitrag für die Kulturarbeit in Berlin und für die
Öffentlichkeit insgesamt. Deshalb forden wir Sie auf, endlich die notwendige
Lohngerechtigkeit in der Kulturarbeit im Land Berlin herzustellen

Die Belegschaft