18. November 16 | Autor: tariflohn
Sehr geehrter Herr Staatssekretär,
wir dürfen uns zunächst für Ihr nachdrückliches Engagement für die Künstlerinnen und Künstler in Berlin und ihre Infrastruktur bedanken!
Zugleich bitten wir Sie ganz herzlich, im Zuge der bevorstehenden Verhandlungen über einen Nachtragshaushalt und der Vorbereitungen für die kommenden Haushalte ab 2018 das Problem der Tarifangleichung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kulturwerkes anzusprechen und zu lösen.
Wie Ihnen ja bekannt ist, liegen die Gehälter zahlreicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kulturwerk, insbesondere in seinen Bildhauer-, Druck- und Medienwerkstätten, aber auch in seinen Büros für Kunst im Öffentlichen Raum und im Atelierbüro, zum Teil in Größenordnungen von Hunderten von Euro monatlich unter den Gehältern, die für vergleichbare Tätigkeiten im Öffentlichen Dienst Berlins gezahlt werden können. Diese Ungleichbehandlung von Mitarbeiter/innen institutioneller Zuwendungsempfänger - die doch gemeinnützig und für das Allgemeinwohl tätig sind! - mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Öffentlichen Dienstes Berlins ist seit der Rückkehr des Landes Berlin in die Tarifgemeinschaft der Länder, also seit 2010 bzw. 2013, nicht mehr zu rechtfertigen. Deshalb hat die Geschäftsführung des Kulturwerkes in diesem Jahre mit der Gewerkschaft ver.di einen Haustarifvertrag abgeschlossen, der das Kulturwerk zur Zahlung von Gehältern nach den Tarifen für den Öffentlichen Dienst verpflichtet, wenn das Land Berlin dementsprechend seine institutionelle Zuwendung an die gemeinnützige Kulturwerk des bbk berlin GmbH erhöht.
Wir lesen in der gerade veröffentlichten Vereinbarung der wahrscheinlichen neuen Regierungskoalitionspartner in Berlin:
„Im Bereich der Zuwendungsempfangenden will die Koalition mehr Mittel zur Verfügung stellen, damit Tarifsteigerungen in den Grenzen des Besserstellungsverbots Rechnung getragen werden kann" (Randnummer 502 ff des Koalitionsvereinbarungsentwurfes von SPD, Grünen und Linkspartei). Und: "Die Tarifentwicklung (soll) auch für Zuwendungsempfänger*innen nachvollzogen werden" (Randnummer 122). Zudem soll Inhalt eines Nachtragshaushalts für 2017 sein: „Die Tarifsteigerungen werden bei den Zuwendungsempfängern mit ca. 20 Millionen Euro ausfinanziert" (Randnummer 67 f.).
Deshalb ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, eine diesen Zielsetzungen entsprechende Zuwendungserhöhung für das Kulturwerk vorzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Kotowski Egon Schröder
Geschäftsführer Geschäftsführer
Kulturwerk des bbk berlin GmbH
wir dürfen uns zunächst für Ihr nachdrückliches Engagement für die Künstlerinnen und Künstler in Berlin und ihre Infrastruktur bedanken!
Zugleich bitten wir Sie ganz herzlich, im Zuge der bevorstehenden Verhandlungen über einen Nachtragshaushalt und der Vorbereitungen für die kommenden Haushalte ab 2018 das Problem der Tarifangleichung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kulturwerkes anzusprechen und zu lösen.
Wie Ihnen ja bekannt ist, liegen die Gehälter zahlreicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kulturwerk, insbesondere in seinen Bildhauer-, Druck- und Medienwerkstätten, aber auch in seinen Büros für Kunst im Öffentlichen Raum und im Atelierbüro, zum Teil in Größenordnungen von Hunderten von Euro monatlich unter den Gehältern, die für vergleichbare Tätigkeiten im Öffentlichen Dienst Berlins gezahlt werden können. Diese Ungleichbehandlung von Mitarbeiter/innen institutioneller Zuwendungsempfänger - die doch gemeinnützig und für das Allgemeinwohl tätig sind! - mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Öffentlichen Dienstes Berlins ist seit der Rückkehr des Landes Berlin in die Tarifgemeinschaft der Länder, also seit 2010 bzw. 2013, nicht mehr zu rechtfertigen. Deshalb hat die Geschäftsführung des Kulturwerkes in diesem Jahre mit der Gewerkschaft ver.di einen Haustarifvertrag abgeschlossen, der das Kulturwerk zur Zahlung von Gehältern nach den Tarifen für den Öffentlichen Dienst verpflichtet, wenn das Land Berlin dementsprechend seine institutionelle Zuwendung an die gemeinnützige Kulturwerk des bbk berlin GmbH erhöht.
Wir lesen in der gerade veröffentlichten Vereinbarung der wahrscheinlichen neuen Regierungskoalitionspartner in Berlin:
„Im Bereich der Zuwendungsempfangenden will die Koalition mehr Mittel zur Verfügung stellen, damit Tarifsteigerungen in den Grenzen des Besserstellungsverbots Rechnung getragen werden kann" (Randnummer 502 ff des Koalitionsvereinbarungsentwurfes von SPD, Grünen und Linkspartei). Und: "Die Tarifentwicklung (soll) auch für Zuwendungsempfänger*innen nachvollzogen werden" (Randnummer 122). Zudem soll Inhalt eines Nachtragshaushalts für 2017 sein: „Die Tarifsteigerungen werden bei den Zuwendungsempfängern mit ca. 20 Millionen Euro ausfinanziert" (Randnummer 67 f.).
Deshalb ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, eine diesen Zielsetzungen entsprechende Zuwendungserhöhung für das Kulturwerk vorzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Kotowski Egon Schröder
Geschäftsführer Geschäftsführer
Kulturwerk des bbk berlin GmbH