03. November 16 | Autor: tariflohn
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit unseren Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien, die wir vor dem Sommer geführt haben, ist viel passiert. Wir begrüßen, dass beim Botanischen Garten endlich ein Abschluss erreicht wurde, der einen Übergang in den TV-L bedeutet. Auch in den anderen Bereichen haben wir Fortschritte erzielt.
Wir nehmen auch positiv zur Kenntnis, dass nun alle miteinander verhandelnden Parteien sich zum Ziel gesetzt haben, prekäre Beschäftigung im Verantwortungsbereich des Landes Berlin zu bekämpfen. „Eine neue Politik muss Berlin zu einer sozialen Stadt machen.“ Das ist eine große Herausforderung für diesen neuen Senat. Auch in Berlin muss überall der Grundsatz gelten: Der Lohn muss so bemessen sein, dass die Menschen von ihrer Arbeit angemessen leben können! Von einem zukünftigen Senat erwarten die Kolleginnen und Kollegen, die sich im Gewerkschaftlichen Aktionsausschuss engagieren, dass er den Forderungen der Beschäftigten und ihrer Gewerkschaften für Tarifverträge Rechnung trägt - und entsprechende politische Entscheidungen trifft. Ausgründungen aus öffentlichen Betrieben zum Zwecke der Tarifflucht und des Lohndumpings sind generell abzulehnen. Dort, wo sie stattgefunden haben, erwarten wir, dass sich der neu gewählte Senat für eine Rückführung einsetzt. Wenn Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter aus ihren regulären Beschäftigungsverhältnissen ausscheiden, sollten ihre Stellen künftig mit regulären Beschäftigungsverhältnissen nachbesetzt werden.
Wir schließen uns den Anforderungen des DGB an die Berliner Landespolitik in der 18. Legislaturperiode in Punkt 3 an: Beendigung der Auslagerungspolitik und Fremdvergabe von Öffentlichen Dienstleistungen sowie umfassende Re- Kommunalisierung u.a. von Stadtwerke-ähnlichen Unternehmen sowie von Kitas, Jugendeinrichtungen u.ä., inklusive einer personellen Wiedereingliederung in den
Öffentlichen Dienst.“
Ziel muss es sein, keine tariflosen Zustände
im Öffentlichen Sektor mehr zuzulassen und
Tarifverträge mit den zuständigen DGB-Gewerkschaften abzuschließen.Jede neu abgeschlossene Regelung muss einen Einstieg in den Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes vorsehen. In einem Prozess sollen die Tarifverträge des Öffentlichen Dienstes in allen Bereichen umgesetzt werden. Das gilt sowohl für die öffentlichen Betriebe als auch für die freien Träger, die Aufgaben des Landes Berlins erfüllen, oder für die VHS-Dozent*innen und Musikschullehrer*innen, mit denen der Senat einen eigenen Tarifvertrag verhandeln will. Dabei muss garantiert werden, dass sich der Abstand zwischen den bestehenden Regelungen und den Tarifverträgen des Öffentlichen Dienstes nicht vergrößert, sondern dass dieser systematisch verringert wird. Wir erwarten vom neuen Senat, unter Wahrung der Tarifautonomie, in den ersten 100 Tagen erste Maßnahmen, die Kolleginnen und Kollegen als einen Schritt zur Überwindung ihrer prekären Lage verstehen können. So brauchen wir eine tarifvertragliche Lösung für die Krankenhaustöchter Charité Facilitiy Management und Vivantes Service GmbH, die den Übergang in die Tarifverträge der Mutterunternehmen (TV Charité oder TVöD) ermöglicht. Auch wäre eine Rückführung der Vivantes Tochter Therapeutische Dienste GmbH in den Mutterkonzern Vivantes mit dem TVöD ein Signal gegen die von den Betroffenen wahrgenommene Abwertung eines gesamten Berufstandes.
Die Lage der VHS-Dozent*innen sowie der Musikschullehrer*innen muss dringend verbessert werden, die Festanstellungsquote muss bei ihnen erhöht werden. Lehrbeauftragte an den Hochschulen, die Daueraufgaben übernehmen, müssen festangestellt werden.
Sicher wäre eine Rahmenvereinbarung sinnvoll, die alle Träger verpflichtet, nach TVL / TVÖD bzw. an diesen angelehnten Vergütungssystemen zu entlohnen und die entsprechenden Kosten zu refinanzieren. Insbesondere dort, wo tarifliche Löhne, wie zum Beispiel beim Kulturwerk des bbk berlin, vereinbart sind, muss die Ausfinanzierung geklärt werden.
Sicher ist nicht alles von heute auf morgen lösbar, aber wir brauchen die Erarbeitung eines Stufenplanes, in dem definiert wird, wann welche Aufgabe angepackt und wann welche Schritte unternommen werden sollen, um prekäre Arbeit im Öffentlichen Bereich zurückzudrängen. Dazu gehört der Plan, wie die ausreichende Finanzierung zur Umsetzung gesichert werden soll.
Für konkrete Rückfragen stehen die KollegInnen mit ihren Gewerkschaften gerne zur Verfügung und sind bereit die Forderungen zu konkretisieren und zu erläutern.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Stumpenhusen,
ver.di Landesbezirksleiterin
Tom Erdmann, Vorsitzender GEW
Gotthard Krupp
Gewerkschaftlicher Aktionsausschuss
seit unseren Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien, die wir vor dem Sommer geführt haben, ist viel passiert. Wir begrüßen, dass beim Botanischen Garten endlich ein Abschluss erreicht wurde, der einen Übergang in den TV-L bedeutet. Auch in den anderen Bereichen haben wir Fortschritte erzielt.
Wir nehmen auch positiv zur Kenntnis, dass nun alle miteinander verhandelnden Parteien sich zum Ziel gesetzt haben, prekäre Beschäftigung im Verantwortungsbereich des Landes Berlin zu bekämpfen. „Eine neue Politik muss Berlin zu einer sozialen Stadt machen.“ Das ist eine große Herausforderung für diesen neuen Senat. Auch in Berlin muss überall der Grundsatz gelten: Der Lohn muss so bemessen sein, dass die Menschen von ihrer Arbeit angemessen leben können! Von einem zukünftigen Senat erwarten die Kolleginnen und Kollegen, die sich im Gewerkschaftlichen Aktionsausschuss engagieren, dass er den Forderungen der Beschäftigten und ihrer Gewerkschaften für Tarifverträge Rechnung trägt - und entsprechende politische Entscheidungen trifft. Ausgründungen aus öffentlichen Betrieben zum Zwecke der Tarifflucht und des Lohndumpings sind generell abzulehnen. Dort, wo sie stattgefunden haben, erwarten wir, dass sich der neu gewählte Senat für eine Rückführung einsetzt. Wenn Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter aus ihren regulären Beschäftigungsverhältnissen ausscheiden, sollten ihre Stellen künftig mit regulären Beschäftigungsverhältnissen nachbesetzt werden.
Wir schließen uns den Anforderungen des DGB an die Berliner Landespolitik in der 18. Legislaturperiode in Punkt 3 an: Beendigung der Auslagerungspolitik und Fremdvergabe von Öffentlichen Dienstleistungen sowie umfassende Re- Kommunalisierung u.a. von Stadtwerke-ähnlichen Unternehmen sowie von Kitas, Jugendeinrichtungen u.ä., inklusive einer personellen Wiedereingliederung in den
Öffentlichen Dienst.“
Ziel muss es sein, keine tariflosen Zustände
im Öffentlichen Sektor mehr zuzulassen und
Tarifverträge mit den zuständigen DGB-Gewerkschaften abzuschließen.Jede neu abgeschlossene Regelung muss einen Einstieg in den Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes vorsehen. In einem Prozess sollen die Tarifverträge des Öffentlichen Dienstes in allen Bereichen umgesetzt werden. Das gilt sowohl für die öffentlichen Betriebe als auch für die freien Träger, die Aufgaben des Landes Berlins erfüllen, oder für die VHS-Dozent*innen und Musikschullehrer*innen, mit denen der Senat einen eigenen Tarifvertrag verhandeln will. Dabei muss garantiert werden, dass sich der Abstand zwischen den bestehenden Regelungen und den Tarifverträgen des Öffentlichen Dienstes nicht vergrößert, sondern dass dieser systematisch verringert wird. Wir erwarten vom neuen Senat, unter Wahrung der Tarifautonomie, in den ersten 100 Tagen erste Maßnahmen, die Kolleginnen und Kollegen als einen Schritt zur Überwindung ihrer prekären Lage verstehen können. So brauchen wir eine tarifvertragliche Lösung für die Krankenhaustöchter Charité Facilitiy Management und Vivantes Service GmbH, die den Übergang in die Tarifverträge der Mutterunternehmen (TV Charité oder TVöD) ermöglicht. Auch wäre eine Rückführung der Vivantes Tochter Therapeutische Dienste GmbH in den Mutterkonzern Vivantes mit dem TVöD ein Signal gegen die von den Betroffenen wahrgenommene Abwertung eines gesamten Berufstandes.
Die Lage der VHS-Dozent*innen sowie der Musikschullehrer*innen muss dringend verbessert werden, die Festanstellungsquote muss bei ihnen erhöht werden. Lehrbeauftragte an den Hochschulen, die Daueraufgaben übernehmen, müssen festangestellt werden.
Sicher wäre eine Rahmenvereinbarung sinnvoll, die alle Träger verpflichtet, nach TVL / TVÖD bzw. an diesen angelehnten Vergütungssystemen zu entlohnen und die entsprechenden Kosten zu refinanzieren. Insbesondere dort, wo tarifliche Löhne, wie zum Beispiel beim Kulturwerk des bbk berlin, vereinbart sind, muss die Ausfinanzierung geklärt werden.
Sicher ist nicht alles von heute auf morgen lösbar, aber wir brauchen die Erarbeitung eines Stufenplanes, in dem definiert wird, wann welche Aufgabe angepackt und wann welche Schritte unternommen werden sollen, um prekäre Arbeit im Öffentlichen Bereich zurückzudrängen. Dazu gehört der Plan, wie die ausreichende Finanzierung zur Umsetzung gesichert werden soll.
Für konkrete Rückfragen stehen die KollegInnen mit ihren Gewerkschaften gerne zur Verfügung und sind bereit die Forderungen zu konkretisieren und zu erläutern.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Stumpenhusen,
ver.di Landesbezirksleiterin
Tom Erdmann, Vorsitzender GEW
Gotthard Krupp
Gewerkschaftlicher Aktionsausschuss