22. November 15 | Autor: tariflohn
Kulturwerk des bbk berlin - DIE BELEGSCHAFT, Köthener Straße 44, 10963 Berlin
An den
Staatssekretär für Kulturelle Angelegenheiten
Herrn Tim Renner
Senatskanzlei Kulturelle Angelegenheiten
Brunnenstraße 188/190
10119 Berlin
Berlin, den 25. September 2015
nachrichtlich zur Kenntnis: Kulturausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses
Betreff: ausstehender Tariflohn in der Kulturarbeit Freier Träger
Sehr geehrter Herr Kulturstaatssekretär Renner!
Wir danken Ihnen für Ihre Antwort vom 10. September 2015 und freuen uns sehr, dass unser Anliegen Ihre Unterstützung findet.
Wie wir in unserem Schreiben vom 21. Juli 2015 erläutert haben, beträgt die notwendige Differenz für eine Gehaltsangleichung an den aktuellen Tariflohn derzeit jährlich 240.000 Euro. Damit würde den Mitarbeiter/innen im Kulturwerk nicht nur ein an die Tarife im öffentlichen Dienst angepasstes, sondern überhaupt ein würdiges, ihrer Tätigkeit angemessenes Gehalt gewährt. Die von Ihnen angesprochenen 1 Prozent entsprechen leider nicht dieser Summe und sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
Die Verantwortung für unsere Lohnsituation weisen Sie unserem Arbeitgeber zu. Sie erwecken den Eindruck, dass das Kulturwerk des bbk berlin GmbH einen erheblichen finanziellen Gestaltungsspielraum habe, den es geradezu willkürlich für zusätzliche Leistungen für Künstlerinnen und Künstler genutzt habe, anstatt seine Mitarbeiter/innen so zu bezahlen, wie im öffentlichen Dienst üblich.
Als Arbeiter/innen für die Kunst und Kultur wollen wir unsere Arbeitsbedingungen nicht gegen die Interessen der Künstler/innen ausspielen lassen. Das wäre ungerecht und würde nur einen betriebsinternen Kannibalismus befördern. Wir setzen voraus, dass auch Sie das nicht wollen. Wie das Land Berlin darauf achtet, dass die beauftragten Postzusteller einen Mindestlohn erhalten, sollte es auch im Interesse des Landes Berlin sein, seine eigenen Leistungen der Kunstförderung, die wir für das Land Berlin und die in Berlin lebenden Künstler/innen erbringen, mittels der notwendigen Zuwendungserhöhung tariflich angemessen bezahlt werden. Deshalb erneuern wir hiermit unseren Appell an Sie:
Sichern Sie in der öffentlichen Kulturarbeit des Landes Berlin eine gerechte und dem Tariflohn entsprechende Bezahlung!
Mit freundlichen Grüßen
Die Belegschaft des Kulturwerks
An den
Staatssekretär für Kulturelle Angelegenheiten
Herrn Tim Renner
Senatskanzlei Kulturelle Angelegenheiten
Brunnenstraße 188/190
10119 Berlin
Berlin, den 25. September 2015
nachrichtlich zur Kenntnis: Kulturausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses
Betreff: ausstehender Tariflohn in der Kulturarbeit Freier Träger
Sehr geehrter Herr Kulturstaatssekretär Renner!
Wir danken Ihnen für Ihre Antwort vom 10. September 2015 und freuen uns sehr, dass unser Anliegen Ihre Unterstützung findet.
Wie wir in unserem Schreiben vom 21. Juli 2015 erläutert haben, beträgt die notwendige Differenz für eine Gehaltsangleichung an den aktuellen Tariflohn derzeit jährlich 240.000 Euro. Damit würde den Mitarbeiter/innen im Kulturwerk nicht nur ein an die Tarife im öffentlichen Dienst angepasstes, sondern überhaupt ein würdiges, ihrer Tätigkeit angemessenes Gehalt gewährt. Die von Ihnen angesprochenen 1 Prozent entsprechen leider nicht dieser Summe und sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
Die Verantwortung für unsere Lohnsituation weisen Sie unserem Arbeitgeber zu. Sie erwecken den Eindruck, dass das Kulturwerk des bbk berlin GmbH einen erheblichen finanziellen Gestaltungsspielraum habe, den es geradezu willkürlich für zusätzliche Leistungen für Künstlerinnen und Künstler genutzt habe, anstatt seine Mitarbeiter/innen so zu bezahlen, wie im öffentlichen Dienst üblich.
Als Arbeiter/innen für die Kunst und Kultur wollen wir unsere Arbeitsbedingungen nicht gegen die Interessen der Künstler/innen ausspielen lassen. Das wäre ungerecht und würde nur einen betriebsinternen Kannibalismus befördern. Wir setzen voraus, dass auch Sie das nicht wollen. Wie das Land Berlin darauf achtet, dass die beauftragten Postzusteller einen Mindestlohn erhalten, sollte es auch im Interesse des Landes Berlin sein, seine eigenen Leistungen der Kunstförderung, die wir für das Land Berlin und die in Berlin lebenden Künstler/innen erbringen, mittels der notwendigen Zuwendungserhöhung tariflich angemessen bezahlt werden. Deshalb erneuern wir hiermit unseren Appell an Sie:
Sichern Sie in der öffentlichen Kulturarbeit des Landes Berlin eine gerechte und dem Tariflohn entsprechende Bezahlung!
Mit freundlichen Grüßen
Die Belegschaft des Kulturwerks