22. November 15 | Autor: tariflohn
Der Staatssekretär für
Kulturelle Angelegenheiten
Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten
Brunnenstraße 188/190. 10119 Berlin
An die Belegschaft
Kulturwerk des Berufsverbandes
Bildender Künstler Berlins GmbH
Köthener Str. 44
10963 Berlin
Ihr Schreiben vom 21.07.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Schreiben, in dem Sie Ihre Gehaltssituation schildern und Lohngerechtigkeit anmahnen, habe ich erhalten und kann Ihre Forderung nachvollziehen. Auch wenn die Kulturwerk GmbH seinerzeit von der Sparpolitik des Landes Berlin zur Konsolidierung des öffentlichen Haushalts ausgenommen war, gibt es sicherlich bei Ihnen und anderen nicht-tariflich gebundenen Trägern nicht zu leugnenden Nachholbedarf. Ein Grund, warum wir uns im Doppelhaushalt 2016/2017 für eine
Erhöhung der jeweiligen Zuwendung um 1 % einsetzen. Für die Kulturwerk GmbH bedeutet dies einen Zuwachs von 12.81 2 € / 25.752 €.
Dies ist ein erster Schritt, der die historisch qewachsenen Gehaltsstrukturen des
Kulturwerks sicherlich bei weitem nicht an den öffentlichen Dienst anpassen kann. Dies ist auch nicht zwangsläufig erforderlich, es ist jedem privatrechtlieh organisierten Zuwendungsempfänger ohne tarifliche Bindungen selbst überlassen, welche Gehaltsstrukturen er für vertretbar hält, um die gesetzten Ziele zu erreichen. Die Kulturwerk GmbH hat im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel in den
vergangenen Jahren ihren Gestaltungsspielraum dahingehend gewählt, in dem sie neue Geschäftsfelder (Medienwerkstatt, kulturelle Kinder- und Juqendblldunq, Erweiterung Keramikwerkstatt, Pilotprojekt Büro für Künstlerberatung) für die bildenden Künstlerinnen und Künstler erschlossen und wenig Gehaltsanpassungen
vorgenommen hat.
Mittel, die über die 1%-Aufwüchse hinausgehen sind in diesem Haushaltsentwurf für die Kulturwerk GmbH nicht vorgesehen, den allerdings das Parlament noch diskutieren und verabschieden muss.
Mit freundlichen Grüßen
Tim Renner
Kulturelle Angelegenheiten
Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten
Brunnenstraße 188/190. 10119 Berlin
An die Belegschaft
Kulturwerk des Berufsverbandes
Bildender Künstler Berlins GmbH
Köthener Str. 44
10963 Berlin
Ihr Schreiben vom 21.07.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Schreiben, in dem Sie Ihre Gehaltssituation schildern und Lohngerechtigkeit anmahnen, habe ich erhalten und kann Ihre Forderung nachvollziehen. Auch wenn die Kulturwerk GmbH seinerzeit von der Sparpolitik des Landes Berlin zur Konsolidierung des öffentlichen Haushalts ausgenommen war, gibt es sicherlich bei Ihnen und anderen nicht-tariflich gebundenen Trägern nicht zu leugnenden Nachholbedarf. Ein Grund, warum wir uns im Doppelhaushalt 2016/2017 für eine
Erhöhung der jeweiligen Zuwendung um 1 % einsetzen. Für die Kulturwerk GmbH bedeutet dies einen Zuwachs von 12.81 2 € / 25.752 €.
Dies ist ein erster Schritt, der die historisch qewachsenen Gehaltsstrukturen des
Kulturwerks sicherlich bei weitem nicht an den öffentlichen Dienst anpassen kann. Dies ist auch nicht zwangsläufig erforderlich, es ist jedem privatrechtlieh organisierten Zuwendungsempfänger ohne tarifliche Bindungen selbst überlassen, welche Gehaltsstrukturen er für vertretbar hält, um die gesetzten Ziele zu erreichen. Die Kulturwerk GmbH hat im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel in den
vergangenen Jahren ihren Gestaltungsspielraum dahingehend gewählt, in dem sie neue Geschäftsfelder (Medienwerkstatt, kulturelle Kinder- und Juqendblldunq, Erweiterung Keramikwerkstatt, Pilotprojekt Büro für Künstlerberatung) für die bildenden Künstlerinnen und Künstler erschlossen und wenig Gehaltsanpassungen
vorgenommen hat.
Mittel, die über die 1%-Aufwüchse hinausgehen sind in diesem Haushaltsentwurf für die Kulturwerk GmbH nicht vorgesehen, den allerdings das Parlament noch diskutieren und verabschieden muss.
Mit freundlichen Grüßen
Tim Renner